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... für die Aufnahme in unsere Pension: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Nachweis über gültige Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose und Zwingerhusten. 2. Verabreichung des Medikamentes PROGRAM zur Flohprophylaxe mindestens zwei Tage vor Anreise des Hundes. Bei akutem Befall ist zusätzlich ein abtötendes Mittel anzuwenden. 3. Schutz vor Läufigkeit bei unkastrierten Hündinnen. Sollte eine Hündin während des Aufenthalts ungewollt läufig werden, verteuert sich ihr Aufenthalt automatisch auf 36,-- EURO pro Tag. Für eine ungewollte Trächtigkeit wird keine Verantwortung übernommen. 4. Bei der 1. Unterbringung beträgt der Mindestaufenthalt des Hundes sieben Tage. 5. Der Hund sollte sich in einem guten Pflegezustand befinden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||